Standby – Wohnung kann zu unbeschränkter Steuerpflicht führen

Veröffentlicht in: Nachrichten, News ♦ Friday, 27th May , 2011, 06:03 ♦ Kein Kommentar

Das Finanzgericht Hessen hat am 13.12.2010 entschieden, dass eine im Ausland lebende Flugbegleiterin in Deutschland steuerpflichtig ist,
wenn sie im Bundesgebiet selbst für seltene berufliche Übernachtungen eine sogenannte Standby-Wohnung nutzt.
Der Arbeitgeber verlangte, dass die Arbeitnehmerin im Einzugsgebiet des Flughafens über eine Unterkunft verfügt. Die
Flugbegleiterin mietete eine kleine Wohnung mit Küche und Bad, wo sie im Schnitt zwei bis drei Nächte im Monat verbrachte
(FG Hessen K 1060/09).

Weitere passende News



Ein Kommentar schreiben