Neue BFH-Urteile zu Geschenk- und Tankgutscheinen
Der BFH hat mit drei Urteilen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuer- und sozialversicherungsfreien Sachlohn aufgestellt.
- Die Mitarbeiter bei einer größeren Buchhandelskette hatten einlösbare Gutscheine über einen in Euro lautenden Höchstbetrag für den Bezug einer Sache aus deren Warensortiment erhalten.
- Mitarbeiter konnten mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Treibstoff tanken und sich die Kosten dafür von ihrem Arbeitgeber erstatten lassen.
- Arbeitgeber hatten ihren Mitarbeitern das Recht eingeräumt, auf ihre Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 EUR monatlich zu tanken.
Nach bisheriger Verwaltungsauffassung lag in allen Fällen steuer- und sozialversicherungspflichtiger Barlohn vor.
Der BFH hat dagegen in sämtlichen Streitfällen Sachlohn angenommen und damit die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze ermöglicht (BFH, Urteile v. 11.11.2010, VI R 27/09, VI R 41/10 und VI R 21/09).
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